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Die Nutzungskonditionen dienen hauptsächlich dem Schutz der Betriebsumgebung von JUAG, damit dessen
Servicequalität im Interesse der Kundenmehrheit nicht beeinträchtigt wird. Kunden, die ihren Server bzw. Account oder Teile
davon an Dritte weitergeben - sei dies gegen Bezahlung oder unentgeltlich - sind zur entsprechenden Unterrichtung derer
verpflichtet und haften JUAG gegenüber auch für diese.
1. Verbote
1.1 Rechtsverletzung - Sämtliche Daten, Inhalte und Aktivitäten wie auch die Förderung dieser oder Beteiligung an solchen,
die gegen schweizerisches Recht verstossen, sind untersagt. Hierzu zählen unter anderem die Veröffentlichtung bzw.
Verbreitung urheber- oder vertriebsrechtlich geschützter Daten.
1.2 Rassismus - Die Veröffentlichtung bzw. Verbreitung von rassistischen Inhalten oder Hintergründen ist nicht gestattet. Die
Bestimmung über dessen Definition bei nicht eindeutigen Fällen steht hierbei JUAG zu.
1.3 Missbrauch - Aktivitäten wie auch die Förderung dieser oder Beteiligung an solchen, die gemäss allgemein bekannter
Internet-Verhaltensregeln (Netiquette / RFC1855) als unwillkommen gelten, sind nicht erlaubt. Hierzu zählen unter anderem die
(vielfache) unaufgeforderte Verbreitung nicht erwünschter Nachrichten (Spam, UCE usw.) sowie Angriffe gegen
andere mit dem Internet verbundenen Systeme (DDoS Attack, Spoofing usw.). Die Bestimmung über die Definition bezüglich der
Netiquette bzw. dessen Bestandteile steht hierbei JUAG zu. Ferner verzichtet der Kunde auf einen übermässigen
Bandbreitenverbrauch, sprich, wenn die verfügbaren Netzwerkressourcen zum Nachteil anderer Kunden beeinträchtigt werden.
2. Verstoss
2.1 Definition - Jede Nichtbeachtung oder Sittenwidrigkeit gegen ein unter Ziffer 1 genanntes Verbot gilt als Verstoss, sei
dies vorsätzlich, unwissentlich oder fremdverschuldet. Ein solcher kann durch Prüfung von Meldungen bzw. Beschwerden Dritter
oder - je nach Fall - auffallende Anzeichen bei JUAGs Systemprüfungsmechanismen erkannt werden.
2.2 Konsequenz - Entscheidend hierbei ist, wie schwerwiegend dieser nach Ansicht von JUAG ist und bei einer allfälligen
Bestrafung soll die entsprechende Verhältnismässigkeit zur Geltung kommen. Es erfolgt auf jeden Fall und im Minimum eine
Verwarnung des Kunden. Bei einem schwerwiegenden oder mehrfachen Verstoss behält sich JUAG die fristlose Aufhebung eines
Vertrags bzw. Abos oder die sofortige vorübergehende Sperrung des betroffenen Inhalts, Dienstes, Accounts bzw. Servers vor.
JUAG, Josef Brügger 01.09.05
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